Die Diagnose

Zur Homöopathie und Naturheilkunde gehören in meiner Praxis die folgenden Angaben / Untersuchungen zur Diagnoseerstellung:

1. Anamnese

Zu Beginn einer jeden Behandlung steht ein ausführliches Gespräch, die Anamnese (gr. Erinnerung). Hierbei wird die erinnerbare Krankheitsgeschichte des Patienten aufgenommen und ergänzt durch Angaben aus der Familie (Familienanamnese). Als biographische Anamnese werden Lebensgeschichte und Erkrankungen im Zusammenhang gesehen. Die anamnestischen Angaben dienen der Diagnoseerstellung und geben Hinweise auf die Arzneimittelwahl sowie Verlauf und Prognose der homöopathischen Behandlung.

2. Augendiagnostik/syn. Irisdiagnostik

Hierbei handelt es sich um ein Hinweisdiagnostikum, das nicht nur aktuelle Krankheiten, sondern auch vergangene Erkrankungen erfasst und Prognosen ermöglicht. Der Therapeut kann in der Iris anhand von strukturellen Zeichen und farbigen Einlagerungen die ererbte Konstitution des Patienten bestimmen. So kann die Ganzheit des einzelnen Menschen, die für die naturheilkundliche Therapie grundlegend ist, erfasst werden. Unter dem Einfluss von Erkrankungen und Lebensführung entwickeln sich Veränderungen der Iris, die dann auf den jeweiligen Erkrankungsschwerpunkt hinweisen. Durch die Bewertung dieser Iriszeichen ist es dann möglich, das Rezept aus dem Auge zu erstellen. Die Therapie erfolgt mittels Oligoplexen (homöopathische Komplexmittel).

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3. Spenglersan-Kolloid-Bluttest

Oftmals handelt es sich bei Erkrankungen um Mischinfekte, deren Ursache auf den ersten Blick kaum erkennbar ist. Der Kolloid-Blut-Test zeigt über die Konfrontation des Blutes mit verschiedenen Allergenen/Bakterien vorhandene – mitunter nicht spürbare – Belastungen des Immunsystems und macht eine gezielte Therapie möglich. Es handelt sich dabei um ein »Schlüssel-Schloss-Prinzip« – nur der passende Antikörper auf der Blutoberfläche reagiert mit den in homöopathischen Potenzen vorhandenen Bakterientoxinen. Dieses Prinzip wird beispielsweise auch beim Nachweis von Blutgruppeneigenschaften bei Schwangerschafts- und Rheumatests der Schulmedizin genutzt.

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Zertifizierung nach den Qualitätsrichtlinien des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD) – seit 2006 mit Eintragung ins zentrale Therapeutenregister.